Junge Kätzchen haben ein Recht auf Leben.
Sie zu töten ist zwar ausdrücklich verboten, wird dennoch
vielfach praktiziert. Helfen Sie mit, Katzenbaby-Mord zur Anzeige zu
bringen.
Das Tierschutzgesetz ist eindeutig auf der Seite der hilflosen Tiere.
Nur die Gerichte sind leider nicht immer oder noch nicht immer
bereit, auch entsprechende Urteile zu fällen. Einen Katzenhalter
deshalb ernsthaft zu bestrafen, weil er einen Wurf junger
Kätzchen an die Wand geschmissen hat, sehen manche Richter als
so überzogen wie etwa ein Richter aus dem bayrischen
Mühldorf, daß ihnen ein Freispruch näher liegt als
ein Urteil.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann drei Jungkätzchen
getötet, indem er sie mehrfach an die Wand knallte. Der
Staatsanwalt hatte eine Geld trafe von über 10.000 Mark
gefordert, da der Mann die Kätzchen ohne vernünftigen Grund
getötet hatte. Der Mann, der die Tat sogar zugab und den auch
der Amtsveteriär schwer belastete, wurde freigesprochen. Der
24-jährige Koch hatte sich mit folgender Argumentation
herausgeredet: Die Katzenmutter hätte keine Milch gehabt, er
wollte den Kätzchen weiteres Leiden er sparen und deshalb
hätte er sie als Kurzschluss-Reaktion an die Wand geworfen, um
sie zu töten.,, Im Zweifel für den Angeklagten", entschied
der Richter. Ironie in dieser Angelegenheit: Der Mann bekam eine
Geldbuße von 300 Mark auf erlegt, und zwar wegen eines
Verstoßes gegen das Abfallbeseitigungsgesetz. Der Mann hat
nämlich die Tierkadaver in den Müll geworfen, statt sie in
die Tierkörperbeseitigung zu geben.
Tierschützer ärgert ein solcher Freispruch natürlich,
denn er gibt denen Rückendeckung, die Katzenbabys noch immer auf
diese Weise loswerden. Das geschieht nicht nur auf Bauernhöfen,
sondern auch bei Katzenhaltern, denen man solche Methoden gar nicht
zutrauen würde. Viele machen nicht einmal ein Geheimnis aus
ihrer brutalen Art der Katzenbeseitigung. Eine Anzeige ist angesichts
von Zeugen und Beweisen aber nicht aussichtslos.
Für den Tierschützer gibt es dabei drei Hürden zu
über winden:
1. |
Nötig ist oft die Unterstützung von Amtsveterinär, der am besten direkt eingeschaltet wird. |
2. |
Ohne Staatsanwalt geht nichts. Er muß bereit sein, Klage zu erheben. Schon an dieser Stelle scheitern viele Anzeigen, weil manche Juristen solche Fälle als Bagatellen ablehnen und wegen Geringfügigkeit nicht verfolgen wollen. |
3. |
Und schließlich der Richter - eine große Hürde. |
§ 1: |
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. |
§ 3: |
Es ist verboten,... ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen." |
§ 4: |
Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. (...) Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat." |