Das Recht auf Leben

Junge Kätzchen haben ein Recht auf Leben. Sie zu töten ist zwar ausdrücklich verboten, wird dennoch vielfach praktiziert. Helfen Sie mit, Katzenbaby-Mord zur Anzeige zu bringen.

Das Tierschutzgesetz ist eindeutig auf der Seite der hilflosen Tiere. Nur die Gerichte sind leider nicht immer oder noch nicht immer bereit, auch entsprechende Urteile zu fällen. Einen Katzenhalter deshalb ernsthaft zu bestrafen, weil er einen Wurf junger Kätzchen an die Wand geschmissen hat, sehen manche Richter als so überzogen wie etwa ein Richter aus dem bayrischen Mühldorf, daß ihnen ein Freispruch näher liegt als ein Urteil.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann drei Jungkätzchen getötet, indem er sie mehrfach an die Wand knallte. Der Staatsanwalt hatte eine Geld trafe von über 10.000 Mark gefordert, da der Mann die Kätzchen ohne vernünftigen Grund getötet hatte. Der Mann, der die Tat sogar zugab und den auch der Amtsveteriär schwer belastete, wurde freigesprochen. Der 24-jährige Koch hatte sich mit folgender Argumentation herausgeredet: Die Katzenmutter hätte keine Milch gehabt, er wollte den Kätzchen weiteres Leiden er sparen und deshalb hätte er sie als Kurzschluss-Reaktion an die Wand geworfen, um sie zu töten.,, Im Zweifel für den Angeklagten", entschied der Richter. Ironie in dieser Angelegenheit: Der Mann bekam eine Geldbuße von 300 Mark auf erlegt, und zwar wegen eines Verstoßes gegen das Abfallbeseitigungsgesetz. Der Mann hat nämlich die Tierkadaver in den Müll geworfen, statt sie in die Tierkörperbeseitigung zu geben.
Tierschützer ärgert ein solcher Freispruch natürlich, denn er gibt denen Rückendeckung, die Katzenbabys noch immer auf diese Weise loswerden. Das geschieht nicht nur auf Bauernhöfen, sondern auch bei Katzenhaltern, denen man solche Methoden gar nicht zutrauen würde. Viele machen nicht einmal ein Geheimnis aus ihrer brutalen Art der Katzenbeseitigung. Eine Anzeige ist angesichts von Zeugen und Beweisen aber nicht aussichtslos.

Für den Tierschützer gibt es dabei drei Hürden zu über winden:

1.

Nötig ist oft die Unterstützung von Amtsveterinär, der am besten direkt eingeschaltet wird.

2.

Ohne Staatsanwalt geht nichts. Er muß bereit sein, Klage zu erheben. Schon an dieser Stelle scheitern viele Anzeigen, weil manche Juristen solche Fälle als Bagatellen ablehnen und wegen Geringfügigkeit nicht verfolgen wollen.

3.

Und schließlich der Richter - eine große Hürde.


Diese Hürden sollen nicht entmutigen. Man muß sie sich als Tierschützer nur bewußt machen. Ein Tierfreund bekommt allerdings auch Unterstützung, und zwar vom Tierschutzgesetz. Und das spricht eine eindeutige Sprache:

§ 1:

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 3:

Es ist verboten,... ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen."

§ 4:

Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. (...) Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."


So ist es ratsam, trotz solcher Urteile wie in Mühldorf, bekannt gewordenen Katzenbaby-Mord dem Amtsveterinär bekannt zu geben und mit seiner Hilfe eine Anzeige zu erwirken. Denn es gibt auch Richter, die den Tierschutz ernst nehmen.

Isabella Lauer - Geliebte Katze 03/00